Dr. Laborius Sachverständiger Anfragen
Fachbeitrag · Stand 29.09.2026

Wiederholungs­prüfung nach § 14 der 42. BImSchV: Welche Anlagen bis 19. August 2027 fällig sind

Die letzte Gruppe der Bestandsanlagen musste bis August 2022 erstmals geprüft werden — damit steht für diese Anlagen bis August 2027 die Wiederholungsprüfung an. Wie sich der Termin berechnet und was bei früherer oder verspäteter Prüfung gilt, zeigt dieser Überblick.

Das Wichtigste in Kürze

Fünf Punkte zur Wiederholungsprüfung

Fristen

Fristen für Bestandsanlagen im Überblick

§ 14 Abs. 1 der 42. BImSchV hat die erste Überprüfung von Bestandsanlagen nach dem Alter der Anlage gestaffelt. Daraus ergeben sich — bei Prüfung zum jeweiligen Stichtag — die folgenden spätesten Termine:

InbetriebnahmeErste Prüfung bisWiederholung spätestens bisdanach
vor dem 19.08.201119.08.201919.08.202419.08.2029
19.08.2011 bis 18.08.201319.08.202019.08.202519.08.2030
19.08.2013 bis 18.08.201519.08.202119.08.202619.08.2031
19.08.2015 bis 18.08.201719.08.202219.08.202719.08.2032
ab 19.08.2017 (Neuanlagen)5 Jahre nach Inbetriebnahme5 Jahre nach der ersten Prüfungim Fünf-Jahres-Turnus

Quelle: § 14 Abs. 1 der 42. BImSchV; Folgetermine nach LAI-Auslegungsfragenkatalog (Stand 04.08.2023), Nr. 8.2.7 und 8.2.8. „Spätestens“ gilt, wenn die vorherige Prüfung zum Stichtag oder verspätet stattfand.

Berechnung

Wie sich der Termin im Einzelfall berechnet

Nach dem Auslegungsfragenkatalog der LAI (Nr. 8.2.8) hat die folgende Sachverständigenprüfung fünf Jahre nach der zuletzt erfolgten Prüfung zu erfolgen. Ist die letzte Prüfung verspätet erfolgt, sind die fünf Jahre ab dem ursprünglich vorgesehenen Prüfdatum einzuhalten. Drei Beispiele für eine Anlage mit Stichtag 19.08.2022:

Zum Stichtag geprüft

Prüfung am 10.08.2022 → Wiederholung bis 10.08.2027.

Früher geprüft

Prüfung am 15.03.2021 → Wiederholung bis 15.03.2026 — also früher als 2027.

Verspätet geprüft

Prüfung am 01.11.2022 → Wiederholung trotzdem bis 19.08.2027 (ursprünglicher Termin + 5 Jahre).

Das Datum der letzten Überprüfung und die überprüfende Stelle sind im Betriebstagebuch der Anlage einzutragen (Anlage 4 Teil 1 Nr. 13 der 42. BImSchV). Die Ergebnisse jeder Prüfung gehen zeitgleich an den Betreiber und die zuständige Behörde, jeweils innerhalb von vier Wochen nach Abschluss der Überprüfung (§ 14 Abs. 2).

Stichtag 19. August

Warum sich die Prüfungen im Sommer häufen

Weil die Übergangsfristen alle auf den 19. August fielen, ballen sich auch die Wiederholungsprüfungen um dieses Datum. Der Auslegungsfragenkatalog der LAI weist ausdrücklich darauf hin, dass zum 19. August jeden Jahres mit einem erhöhten Prüfungsaufkommen bei Sachverständigen und Inspektionsstellen zu rechnen ist. Er hält es für ratsam, den Überprüfungstermin rechtzeitig zu planen bzw. gegebenenfalls vorzuziehen — das Prüfintervall verkürzt sich dadurch nur einmalig (LAI, Nr. 8.2.8).

Für Anlagen, die als Teil oder Nebeneinrichtung einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage betrieben werden, kann die zuständige Behörde in der Genehmigung abweichende Anforderungen an die Überprüfung festlegen (§ 14 Abs. 3).

Weiterlesen

Ablauf und Vorbereitung der Prüfung

Was bei der Sachverständigenprüfung nach § 14 geprüft wird und wie sie abläuft, ist auf der Übersichtsseite beschrieben. Welche Unterlagen bereitliegen sollten, zeigt die Checkliste zur Vorbereitung auf die § 14-Prüfung; einen Überblick über alle Pflichten gibt die Seite Betreiberpflichten nach der 42. BImSchV.

Häufige Fragen

Fragen zur Wiederholungsprüfung

Welche Anlagen müssen bis zum 19. August 2027 erneut geprüft werden?

Bestandsanlagen, die zwischen dem 19. August 2015 und dem 18. August 2017 in Betrieb gegangen sind, waren nach § 14 Abs. 1 der 42. BImSchV erstmals bis zum 19. August 2022 zu prüfen. Die Wiederholungsprüfung ist spätestens fünf Jahre danach fällig, also bis zum 19. August 2027. Wurde die erste Prüfung früher durchgeführt, ist die Wiederholung bereits fünf Jahre nach diesem tatsächlichen Prüfdatum fällig.

Ab wann läuft die Fünf-Jahres-Frist nach einer verspäteten Prüfung?

Nach dem Auslegungsfragenkatalog der LAI (Nr. 8.2.8) sind bei einer verspäteten Prüfung die fünf Jahre ab dem ursprünglich vorgesehenen Prüfdatum einzuhalten. Eine verspätete Prüfung verschiebt die Folgefrist also nicht nach hinten.

Wann wird eine Neuanlage erstmals geprüft?

Anlagen, die nach dem 19. August 2017 in Betrieb gegangen sind, werden erstmals fünf Jahre nach der Inbetriebnahme nach § 14 geprüft (LAI-Auslegungsfragenkatalog, Nr. 8.2.7) und danach im Fünf-Jahres-Turnus. Vor der Inbetriebnahme sind die Pflichten nach § 3 zu beachten, insbesondere die Gefährdungsbeurteilung.

Was gilt, wenn die Frist überschritten wird?

Wer entgegen § 14 Abs. 1 Satz 1 eine Überprüfung nicht oder nicht rechtzeitig durchführen lässt, handelt ordnungswidrig (§ 19 Nr. 14 der 42. BImSchV in Verbindung mit § 62 Abs. 1 Nr. 7 BImSchG).

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Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Inhalt der 42. BImSchV und des LAI-Auslegungsfragenkatalogs (Stand 04.08.2023) zusammenfassend wieder und ersetzt keine Rechtsberatung; maßgeblich sind der Verordnungstext und ggf. abweichende Festlegungen der zuständigen Behörde. Stand des Beitrags: 29.09.2026.