Dr. Laborius Sachverständiger Anfragen
42. BImSchV · §§ 3–14

Betreiberpflichten nach der 42. BImSchV

Wer eine Verdunstungskühlanlage, einen Kühlturm oder einen Nassabscheider betreibt, trägt eine Reihe von gesetzlichen Pflichten. Dieser Überblick fasst die wichtigsten zusammen — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur wiederkehrenden Sachverständigenprüfung.

§ 3 Abs. 4

Gefährdungsbeurteilung

Vor der (Wieder-)Inbetriebnahme ist eine Gefährdungsbeurteilung unter Beteiligung einer hygienisch fachkundigen Person zu erstellen (Risikoanalyse + Risikobewertung) und im Betriebstagebuch zu dokumentieren.

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§ 4

Laboruntersuchungen des Nutzwassers

Regelmäßige Untersuchung auf Legionellen und die allgemeine Koloniezahl; nach Inbetriebnahme Bestimmung eines Referenzwerts aus mindestens sechs Untersuchungen.

Legionellen & Grenzwerte →

§ 10

Informationspflicht bei Überschreitung

Wird ein Maßnahmenwert (Anlage 1) überschritten, ist die zuständige Behörde unverzüglich sowie innerhalb von vier Wochen zu informieren.

§ 11

Störungen des Betriebs

Bei technischen Defekten, die zur Vermehrung oder Ausbreitung von Legionellen führen können, sind unverzüglich die Ursachen zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.

§ 12

Betriebstagebuch

Führung eines Betriebstagebuchs (Inhalte nach Anlage 4 Teil 1), auch elektronisch. Es muss jederzeit in Klarschrift vorgelegt werden können und ist fünf Jahre aufzubewahren.

§ 13

Anzeigepflicht

Anzeige der Anlage gegenüber der zuständigen Behörde mit den Inhalten nach Anlage 4 Teil 2.

Alle fünf Jahre

§ 14 — Wiederkehrende Sachverständigenprüfung

Die zentrale wiederkehrende Pflicht: Der Betreiber hat die Anlage nach der Inbetriebnahme regelmäßig alle fünf Jahre durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder eine akkreditierte Inspektionsstelle Typ A überprüfen zu lassen. Die Ergebnisse sind Betreiber und Behörde innerhalb von vier Wochen mitzuteilen.

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Folgen bei Versäumnis

Verstöße gegen die Pflichten der 42. BImSchV können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden (§ 19 der 42. BImSchV in Verbindung mit § 62 Abs. 1 Nr. 7 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes). Die rechtzeitige Erfüllung schützt vor Legionellen — und damit Beschäftigte, Anwohner und den Betreiber selbst.

Pflichten sicher erfüllen

Ob wiederkehrende Sachverständigenprüfung oder Gefährdungsbeurteilung — schildern Sie Ihre Anlage, Sie erhalten zeitnah ein Angebot. Bundesweit.

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Hinweis: Dieser Überblick gibt den Inhalt der 42. BImSchV (insbesondere §§ 3, 4, 10–14 sowie Anlagen 1 und 4) zusammenfassend und nicht abschließend wieder und ersetzt keine Rechtsberatung; maßgeblich ist der Verordnungstext.