Dr. Laborius Sachverständiger Anfragen
Region · Bayern

Sachverständiger nach der 42. BImSchV in Bayern

Wiederkehrende Prüfung nach § 14 der 42. BImSchV für Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider in Bayern — durchgeführt von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (Gutachter), der in Bayern bereits mehrfach Anlagen geprüft hat.

Einsatzgebiet

Prüfungen in ganz Bayern

Bayern gehört zu den industriestärksten Regionen Deutschlands. Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider finden sich hier in der Automobil- und Zulieferindustrie, im Maschinenbau, in der Chemie, der Lebensmittel- und Getränkeindustrie, in Rechenzentren und Kliniken sowie in der Gebäudetechnik großer Verwaltungs- und Bürobauten.

Ich prüfe in ganz Bayern, unter anderem im Raum München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg, Würzburg und Ingolstadt. Die Anreise erfolgt von meinen Standorten in Kirchworbis (Thüringen) oder Eckernförde (Schleswig-Holstein). Mehrere Anlagen an einem Standort oder in der Umgebung werden nach Möglichkeit zu einem Termin gebündelt.

Prüfpflicht

Was die § 14-Prüfung für Betreiber in Bayern bedeutet

Die 42. BImSchV gilt bundeseinheitlich — in Bayern gelten dieselben Pflichten wie in jedem anderen Bundesland. Betreiber müssen ihre Anlage regelmäßig alle fünf Jahre durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder eine akkreditierte Inspektionsstelle Typ A überprüfen lassen (§ 14 Abs. 1). Das Ergebnis wird zeitgleich dem Betreiber und der zuständigen Behörde am Anlagenstandort innerhalb von vier Wochen mitgeteilt (§ 14 Abs. 2). Wann die nächste Sachverständigenprüfung nach § 14 fällig ist und welche Unterlagen dafür bereitliegen sollten, zeigt die Checkliste zur Vorbereitung.

Leistungen

Womit ich Betreiber in Bayern unterstütze

Wiederkehrende Prüfung nach § 14

Neutrale Sachverständigenprüfung Ihrer Anlage im gesetzlich vorgeschriebenen Fünf-Jahres-Turnus.

Zur § 14-Prüfung →

Legionellen & Hygiene

Bewertung des Legionellen-Gefährdungspotenzials aus mikrobiologischer und technischer Sicht.

Prüf- & Maßnahmenwerte →

Gefährdungsbeurteilung nach § 3

Erstellung und Fortschreibung als fachkundige Ingenieurleistung — getrennt von der Sachverständigenprüfung.

Gefährdungsbeurteilung § 3 / VDI 2047 →

Betreiberpflichten im Überblick

Einordnung aller Pflichten von der Gefährdungsbeurteilung bis zur KaVKA-Anzeige.

Betreiberpflichten →

Warum Dr. Laborius

Neutral, erfahren, zur Verschwiegenheit verpflichtet

Als Dr. rer. nat. (Mikrobiologie) und Dipl.-Ing. bewerte ich Ihre Anlage hygienisch und anlagentechnisch. Seit 2020 prüfe ich Anlagen nach § 14 der 42. BImSchV — bisher in zehn Bundesländern. Die öffentliche Bestellung durch die IHK Erfurt (Sachgebiet 7525) verpflichtet mich zu Neutralität, Weisungsfreiheit und Verschwiegenheit — über Auftraggeber und Anlagen gebe ich keine Auskunft. Ich verkaufe weder Anlagen noch Chemikalien oder Wasseraufbereitung.

Häufige Fragen

Fragen aus Bayern

Prüfen Sie Anlagen in ganz Bayern?

Ja. Ich prüfe Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider in ganz Bayern und habe dort bereits mehrfach Prüfungen nach § 14 durchgeführt. Die Anreise erfolgt von meinen Standorten in Kirchworbis (Thüringen) oder Eckernförde (Schleswig-Holstein).

Gilt die Bestellung der IHK Erfurt auch in Bayern?

Ja. Die öffentliche Bestellung und Vereidigung nach § 36 GewO gilt bundesweit. Für die Prüfung nach § 14 der 42. BImSchV kommt es darauf an, dass die Prüfung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder eine akkreditierte Inspektionsstelle Typ A erfolgt — nicht darauf, in welchem Bundesland die bestellende IHK ihren Sitz hat.

Lassen sich mehrere Anlagen an einem Termin prüfen?

Ja. Befinden sich mehrere prüfpflichtige Anlagen an einem Standort oder in der Nähe, werden sie nach Möglichkeit zu einem gemeinsamen Termin gebündelt. Das verringert den anteiligen Aufwand für die Anreise. Den konkreten Zeitrahmen nenne ich verbindlich mit dem Angebot.

Prüfung in Bayern anfragen

Schildern Sie kurz Ihre Anlage und Ihren Standort — Sie erhalten zeitnah eine klare Aufwands- und Kostenschätzung.

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Hinweis: Die öffentliche Bestellung und Vereidigung (§ 36 GewO, IHK Erfurt) besteht für die Überprüfung von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern (Sachgebiet 7525) und gilt bundesweit. Die Angaben auf dieser Seite geben den Inhalt der 42. BImSchV zusammenfassend wieder und ersetzen keine Rechtsberatung; maßgeblich ist der Verordnungstext.