Warum Legionellen?
Der zentrale Gefährdungsparameter
Im Sinne der 42. BImSchV sind „Legionellen" ein Parameter zur Beurteilung der hygienischen Qualität des Nutzwassers; er umfasst alle Legionellenarten (Legionella spp.), die nach genormten Verfahren auf einem definierten Nährmedium anzüchtbar sind. In Verdunstungskühlanlagen steht das Kühlwasser im Kontakt mit der Atmosphäre und wird fein verteilt — vermehren sich Legionellen, können sie über die Abluft als Aerosol in die Umgebung gelangen. Ziel der Betreiberpflichten ist daher, Vermehrung und Ausbreitung zu verhindern.
Anlage 1
Prüf- und Maßnahmenwerte
Anlage 1 der 42. BImSchV legt gestufte Werte für die Legionellenkonzentration im Nutzwasser fest — angegeben in KBE Legionella spp. je 100 ml. Sie unterscheiden sich nach Anlagenart:
| Art der Anlage | Prüfwert 1 | Prüfwert 2 | Maßnahmenwert |
|---|---|---|---|
| Verdunstungskühlanlagen | 100 | 1 000 | 10 000 |
| Nassabscheider | 100 | 1 000 | 10 000 |
| Kühltürme | 500 | 5 000 | 50 000 |
Quelle: Anlage 1 der 42. BImSchV (BGBl. I 2017, 2387), Angaben in KBE Legionella spp. je 100 ml.
Mit steigender Konzentration greifen gestufte Betreiberpflichten (u. a. häufigere Untersuchungen und Gegenmaßnahmen nach den §§ 5 ff.). Wird der Maßnahmenwert überschritten, sind zusätzlich die Informationspflichten nach § 10 zu erfüllen und die nachgewiesenen Legionellen sind zu differenzieren (insbesondere Legionella pneumophila, § 9).
Untersuchung
Laboruntersuchung des Nutzwassers
Neben den Legionellen wird die allgemeine Koloniezahl als Indikator herangezogen. Nach der Inbetriebnahme einer Verdunstungskühlanlage oder eines Nassabscheiders wird aus mindestens sechs aufeinanderfolgenden Laboruntersuchungen ein anlagenspezifischer Referenzwert bestimmt (§ 4) — höchstens jedoch 10 000 KBE je Milliliter. Die regelmäßigen Untersuchungen, ihre Ergebnisse und etwaige Maßnahmen sind im Betriebstagebuch zu dokumentieren.
Vorbeugen statt nachbessern
Legionellen-Prävention
Der wirksamste Schutz ist der hygienegerechte Betrieb nach VDI 2047 auf Grundlage einer fundierten Gefährdungsbeurteilung: Werkstoffwahl, Wasseraufbereitung, Reinigung, Instandhaltung und mikrobiologische Überwachung. Die neutrale Sachverständigenprüfung nach § 14 stellt fest, ob die Anlage diese Anforderungen einhält. Als promovierter Mikrobiologe und Ingenieur bewerte ich das Legionellen-Gefährdungspotenzial aus beiden Blickwinkeln.
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Jetzt anfragen →Hinweis: Die Angaben geben den Inhalt der 42. BImSchV (insbesondere Anlage 1 sowie §§ 4, 9, 10) zusammenfassend wieder und ersetzen keine Rechtsberatung; maßgeblich ist der Verordnungstext.