Warum Legionellen?
Der zentrale Gefährdungsparameter
Im Sinne der 42. BImSchV sind „Legionellen" ein Parameter zur Beurteilung der hygienischen Qualität des Nutzwassers; er umfasst alle Legionellenarten (Legionella spp.), die nach genormten Verfahren auf einem definierten Nährmedium anzüchtbar sind. In Verdunstungskühlanlagen steht das Kühlwasser im Kontakt mit der Atmosphäre und wird fein verteilt — vermehren sich Legionellen, können sie über die Abluft als Aerosol in die Umgebung gelangen. Ziel der Betreiberpflichten ist daher, Vermehrung und Ausbreitung zu verhindern.
Anlage 1
Prüf- und Maßnahmenwerte
Anlage 1 der 42. BImSchV legt gestufte Werte für die Legionellenkonzentration im Nutzwasser fest — angegeben in KBE Legionella spp. je 100 ml. Sie unterscheiden sich nach Anlagenart:
| Art der Anlage | Prüfwert 1 | Prüfwert 2 | Maßnahmenwert |
|---|---|---|---|
| Verdunstungskühlanlagen | 100 | 1 000 | 10 000 |
| Nassabscheider | 100 | 1 000 | 10 000 |
| Kühltürme | 500 | 5 000 | 50 000 |
Quelle: Anlage 1 der 42. BImSchV (BGBl. I 2017, 2387), Angaben in KBE Legionella spp. je 100 ml.
Mit steigender Konzentration greifen gestufte Betreiberpflichten (u. a. häufigere Untersuchungen und Gegenmaßnahmen nach den §§ 5 ff.). Wird der Maßnahmenwert überschritten, sind zusätzlich die Informationspflichten nach § 10 zu erfüllen und die nachgewiesenen Legionellen sind zu differenzieren (insbesondere Legionella pneumophila, § 9).
Bedeutung im Betrieb
Prüfwert 1 → Prüfwert 2 → Maßnahmenwert
Die drei Schwellen der Anlage 1 sind keine bloßen Kennzahlen, sondern gestufte Handlungsschwellen: Mit steigender Legionellenkonzentration greifen zunehmend strengere, gesetzlich vorgegebene Pflichten. Am Beispiel einer Verdunstungskühlanlage (§ 6):
Prüfwert 1 überschritten
Zunächst wird die Überschreitung durch eine zusätzliche Laboruntersuchung überprüft. Bestätigt sie sich, sind die Ursachen aufzuklären, Maßnahmen für einen ordnungsgemäßen Betrieb zu ergreifen, die betriebsinternen Überprüfungen auf wöchentlich zu verdichten und die Laboruntersuchungen (allgemeine Koloniezahl und Legionellen) auf monatlich umzustellen.
Prüfwert 2 überschritten
Zusätzlich zu den Pflichten aus Prüfwert 1 sind technische Sofortmaßnahmen nach dem Stand der Technik zur Verminderung der mikrobiellen Belastung zu ergreifen, um die Legionellenkonzentration wieder unter Prüfwert 2 zu senken.
Maßnahmenwert überschritten
Die höchste Stufe (§ 9): Die nachgewiesenen Legionellen sind durch ein akkreditiertes Labor zu differenzieren (u. a. Legionella pneumophila Serogruppe 1). Bestätigt sich die Überschreitung, sind unverzüglich Gefahrenabwehrmaßnahmen — insbesondere gegen die Freisetzung mikroorganismenhaltiger Aerosole — zu ergreifen und die zuständige Behörde ist zu informieren (§ 10).
Prüfwert ≠ Referenzwert
Wichtig zur Einordnung: Die Prüfwerte 1/2 und der Maßnahmenwert beziehen sich auf die Legionellenkonzentration (Anlage 1). Davon zu unterscheiden ist der anlagenspezifische Referenzwert nach § 4 — er wird aus mindestens sechs Untersuchungen der allgemeinen Koloniezahl gebildet und dient als Bezugsgröße für deren Beurteilung. Zwei verschiedene Parameter, zwei verschiedene Bewertungsmaßstäbe.
Untersuchung
Laboruntersuchung des Nutzwassers
Neben den Legionellen wird die allgemeine Koloniezahl als Indikator herangezogen. Nach der Inbetriebnahme einer Verdunstungskühlanlage oder eines Nassabscheiders wird aus mindestens sechs aufeinanderfolgenden Laboruntersuchungen ein anlagenspezifischer Referenzwert bestimmt (§ 4). Bis dieser vorliegt — sowie bei Anlagen mit höchstens 90 Betriebstagen im Jahr oder bei Verzicht auf die Referenzwertbestimmung — gilt die bei der Erstuntersuchung ermittelte Konzentration, höchstens jedoch 10 000 KBE je Milliliter. Die regelmäßigen Untersuchungen, ihre Ergebnisse und etwaige Maßnahmen sind im Betriebstagebuch zu dokumentieren.
Vorbeugen statt nachbessern
Legionellen-Prävention
Der wirksamste Schutz ist der hygienegerechte Betrieb nach VDI 2047 auf Grundlage einer fundierten Gefährdungsbeurteilung: Werkstoffwahl, Wasseraufbereitung, Reinigung, Instandhaltung und mikrobiologische Überwachung. Die neutrale Sachverständigenprüfung nach § 14 stellt fest, ob die Anlage diese Anforderungen einhält. Als promovierter Mikrobiologe und Ingenieur bewerte ich das Legionellen-Gefährdungspotenzial aus beiden Blickwinkeln.
Häufige Fragen
Fragen zu Legionellen in Verdunstungskühlanlagen
Welcher Legionellen-Maßnahmenwert gilt für Verdunstungskühlanlagen?
Für Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider gilt nach Anlage 1 der 42. BImSchV ein Maßnahmenwert von 10 000 KBE Legionella spp. je 100 ml (Prüfwert 1: 100, Prüfwert 2: 1 000). Für Kühltürme gelten höhere Werte: Prüfwert 1: 500, Prüfwert 2: 5 000, Maßnahmenwert: 50 000 KBE je 100 ml.
Was passiert bei Überschreitung des Maßnahmenwerts?
Wird bei einer Laboruntersuchung eine Überschreitung des Maßnahmenwerts festgestellt, hat der Betreiber die zuständige Behörde unverzüglich sowie innerhalb von vier Wochen zu informieren (§ 10) und die nachgewiesenen Legionellen zu differenzieren (insbesondere Legionella pneumophila, § 9).
Wie werden Legionellen in der Anlage untersucht?
Das Nutzwasser wird in regelmäßigen Laboruntersuchungen auf Legionellen und die allgemeine Koloniezahl untersucht. Nach der Inbetriebnahme wird aus mindestens sechs aufeinanderfolgenden Untersuchungen ein anlagenspezifischer Referenzwert bestimmt (§ 4 der 42. BImSchV).
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Jetzt anfragen →Hinweis: Die Angaben geben den Inhalt der 42. BImSchV (insbesondere Anlage 1 sowie §§ 4, 9, 10) zusammenfassend wieder und ersetzen keine Rechtsberatung; maßgeblich ist der Verordnungstext.