Dr. Laborius Sachverständiger Anfragen
Region · Schleswig-Holstein

Sachverständiger nach der 42. BImSchV in Schleswig-Holstein

Wiederkehrende Prüfung nach § 14 der 42. BImSchV für Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider — durchgeführt von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen mit Standort in Eckernförde. Kurze Wege in ganz Schleswig-Holstein, den Hamburger Raum und Norddeutschland.

Vor Ort

Standort Eckernförde – kurze Wege im Norden

Mit Sitz in Eckernförde bin ich in Schleswig-Holstein schnell vor Ort. Das Einzugsgebiet umfasst unter anderem Kiel, Rendsburg, Neumünster, Schleswig, Flensburg, Husum und den norddeutschen Raum bis in die Metropolregion Hamburg und nach Lübeck. Prüfungspflichtige Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider finden sich hier vor allem in Industrie und Gewerbe, in Krankenhäusern und Kliniken, in Rechenzentren, in der Lebensmittel- und Getränkeindustrie sowie in der Gebäudeklimatisierung.

Leistungen in der Region

Womit ich Betreiber in Schleswig-Holstein unterstütze

Wiederkehrende Prüfung nach § 14

Neutrale Sachverständigenprüfung Ihrer Anlage im gesetzlich vorgeschriebenen Fünf-Jahres-Turnus.

Zur § 14-Prüfung →

Legionellen & Hygiene

Bewertung des Legionellen-Gefährdungspotenzials aus mikrobiologischer und technischer Sicht.

Prüf- & Maßnahmenwerte →

Betreiberpflichten im Überblick

Einordnung aller Pflichten von der Gefährdungsbeurteilung bis zur KaVKA-Anzeige.

Betreiberpflichten →

Vorbereitung auf die Prüfung

Checkliste, welche Unterlagen für eine reibungslose § 14-Prüfung bereitliegen sollten.

Zur Checkliste →

Warum Dr. Laborius

Mikrobiologie und Technik aus einer Hand

Als Dr. rer. nat. (Mikrobiologie) und Dipl.-Ing. bewerte ich das Legionellen-Gefährdungspotenzial Ihrer Anlage aus beiden Blickwinkeln — hygienisch und anlagentechnisch. Die öffentliche Bestellung und Vereidigung (IHK Erfurt, Sachgebiet 7525) verpflichtet mich zu Neutralität, Weisungsfreiheit und Verschwiegenheit. Ich verkaufe weder Anlagen noch Chemikalien oder Wasseraufbereitung — die Prüfung bleibt dadurch frei von wirtschaftlichen Eigeninteressen.

Häufige Fragen

Fragen aus Schleswig-Holstein

Sind Sie in ganz Schleswig-Holstein tätig?

Ja. Vom Standort Eckernförde aus prüfe ich Anlagen in ganz Schleswig-Holstein — von Flensburg über Kiel, Rendsburg und Neumünster bis in den Hamburger Raum und nach Lübeck. Darüber hinaus bin ich bundesweit tätig.

Welche Anlagen müssen in Schleswig-Holstein nach § 14 geprüft werden?

Unabhängig vom Bundesland gilt die 42. BImSchV bundeseinheitlich: Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider, in denen Wasser verrieselt oder versprüht wird oder mit der Atmosphäre in Kontakt kommt, sind nach der Inbetriebnahme regelmäßig alle fünf Jahre durch einen Sachverständigen zu überprüfen (§ 14).

Wie schnell ist ein Vor-Ort-Termin in der Region möglich?

Durch den Standort in Schleswig-Holstein sind kurzfristige Termine im norddeutschen Raum in der Regel gut planbar. Den konkreten Zeitrahmen nenne ich verbindlich mit dem Angebot.

Prüfung in Schleswig-Holstein anfragen

Schildern Sie kurz Ihre Anlage und Ihren Standort — Sie erhalten zeitnah eine klare Aufwands- und Kostenschätzung.

Jetzt anfragen →

Hinweis: Die öffentliche Bestellung und Vereidigung (§ 36 GewO, IHK Erfurt) besteht für die Überprüfung von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern (Sachgebiet 7525) und gilt bundesweit. Die Angaben auf dieser Seite geben den Inhalt der 42. BImSchV zusammenfassend wieder und ersetzen keine Rechtsberatung; maßgeblich ist der Verordnungstext.