Vor Ort
Standort Eckernförde – kurze Wege im Norden
Mit Sitz in Eckernförde bin ich in Schleswig-Holstein schnell vor Ort. Das Einzugsgebiet umfasst unter anderem Kiel, Rendsburg, Neumünster, Schleswig, Flensburg, Husum und den norddeutschen Raum bis in die Metropolregion Hamburg und nach Lübeck. Prüfungspflichtige Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider finden sich hier vor allem in Industrie und Gewerbe, in Krankenhäusern und Kliniken, in Rechenzentren, in der Lebensmittel- und Getränkeindustrie sowie in der Gebäudeklimatisierung.
Behörden in Schleswig-Holstein
Wohin Prüfbericht und Anzeigen gehen
In Schleswig-Holstein ist das Landesamt für Umwelt (LfU) für den Vollzug der 42. BImSchV zuständig; die Aufgaben sind auf die Regionaldezernate Nord, Mitte, Südwest und Südost verteilt. Nach § 14 Abs. 2 der 42. BImSchV erhalten das LfU und Sie als Betreiber den Prüfbericht gleichzeitig, spätestens vier Wochen nach Abschluss der Überprüfung. Wie Anzeigen, Informationen und Prüfberichte übermittelt werden, regelt eine Bekanntmachung des Landes; Anzeigen nach § 13 laufen über das Kataster KaVKA.
Termine im Norden
Anfahrt von Eckernförde aus
Von Eckernförde aus sind Kiel, Rendsburg und Schleswig in kurzer Zeit erreichbar, Flensburg, Neumünster, Husum und Lübeck ebenso wie der Hamburger Raum ohne Übernachtung. Liegen mehrere Anlagen an einem Standort oder in der Nähe, werden sie nach Möglichkeit zu einem Termin gebündelt. Wie die § 14-Prüfung abläuft und wann die nächste fällig ist, steht im Beitrag zur Wiederholungsprüfung bis 2027.
Häufige Fragen
Fragen aus Schleswig-Holstein
Sind Sie in ganz Schleswig-Holstein tätig?
Ja. Vom Standort Eckernförde aus prüfe ich Anlagen in ganz Schleswig-Holstein — von Flensburg über Kiel, Rendsburg und Neumünster bis nach Lübeck und in den Hamburger Raum. Darüber hinaus bin ich bundesweit tätig.
Welche Behörde ist in Schleswig-Holstein zuständig?
Für den Vollzug der 42. BImSchV ist in Schleswig-Holstein das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig, gegliedert in die Regionaldezernate Nord, Mitte, Südwest und Südost. An die zuständige Behörde geht auch das Ergebnis der Prüfung nach § 14 (§ 14 Abs. 2).
Gilt die Bestellung der IHK Erfurt auch in Schleswig-Holstein?
Ja. Die öffentliche Bestellung und Vereidigung nach § 36 GewO gilt bundesweit. Entscheidend für die Prüfung nach § 14 ist, dass sie durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder eine akkreditierte Inspektionsstelle Typ A erfolgt.
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