Dr. Laborius Sachverständiger Anfragen
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Checkliste zur Vorbereitung auf die § 14-Prüfung

Eine gut vorbereitete Anlage verkürzt die Sachverständigenprüfung nach § 14 der 42. BImSchV spürbar. Diese Checkliste zeigt, welche Unterlagen und Nachweise vor dem Prüftermin bereitliegen sollten — zusammengestellt aus Sicht des Prüfers. Rein zur Vorbereitung; sie ersetzt keine Prüfung und enthält keine Mängelbewertung.

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Vor dem Termin

Diese Unterlagen sollten bereitliegen

Ein wesentlicher Teil der § 14-Prüfung ist die Ordnungsprüfung der Dokumentation. Liegen die folgenden Nachweise vollständig und aktuell vor, lässt sich die Prüfung zügig und ohne Rückfragen durchführen.

Betriebstagebuch (§ 12 · Anlage 4 Teil 1)

Vollständig geführt, mit Anlagen-ID, Standort, Anlagenart, Inbetriebnahme, Betriebszuständen, dokumentierten Prüf-/Maßnahmenwert-Überschreitungen, Biozidzugaben und Ergebnissen der bisherigen Untersuchungen. Auch elektronisch zulässig, muss in Klarschrift vorlegbar sein.

Laborberichte eines akkreditierten Labors

Untersuchungsergebnisse zu Legionellen und zur allgemeinen Koloniezahl der zurückliegenden Intervalle (§ 4), einschließlich der Bestimmung des anlagenspezifischen Referenzwerts.

Probenahmeprotokolle

Nachweise zu Probenahmestellen, Zeitpunkten und Durchführung der Nutzwasser-Probenahme.

KaVKA-Anzeige (§ 13)

Nachweis der Anzeige der Anlage im bundesweiten Kataster KaVKA (kavka.bund.de) mit den Angaben nach Anlage 4 Teil 2, inklusive Anlagen-ID.

Gefährdungsbeurteilung (§ 3 Abs. 4)

Dokumentierte Risikoanalyse und Risikobewertung unter Beteiligung einer hygienisch fachkundigen Person, jeweils auf aktuellem Stand.

Datenblätter der Betriebsmittel

Angaben zu eingesetzten Bioziden, Mitteln zur Wasseraufbereitung und weiteren Betriebschemikalien (Sicherheitsdatenblätter, Dosierung).

Technische Unterlagen der Anlage

Anlagenschema bzw. Fließbild, Angaben zu Bauart und Betriebsweise, Wartungs- und Reinigungsnachweise sowie der Bericht der vorangegangenen Überprüfung.

Hinweis

Diese Liste dient ausschließlich der Vorbereitung. Der genaue Prüfumfang richtet sich nach Anlage und Betriebsweise; welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, stimmen wir vorab ab. Die Bewertung etwaiger Mängel erfolgt neutral im Rahmen der Prüfung — nicht in dieser Checkliste.

Prüfung nach § 14 anfragen

Unterlagen beisammen? Schildern Sie kurz Ihre Anlage — Sie erhalten zeitnah eine klare Aufwands- und Kostenschätzung. Details zum Ablauf finden Sie auf der Seite zur § 14-Prüfung.

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Hinweis: Die Angaben geben den Inhalt der 42. BImSchV (insbesondere §§ 3, 4, 12–14 sowie Anlage 4) zusammenfassend wieder und ersetzen keine Rechtsberatung; maßgeblich ist der Verordnungstext.