Dr. Laborius Sachverständiger Anfragen
Öffentlich bestellt & vereidigt · § 36 GewO · IHK Erfurt

Sachverständigengutachten für Verdunstungs­kühlanlagen, Kühltürme & Nassabscheider

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Überprüfung nach 42. BImSchV und VDI 2047. Neutral, weisungsfrei und nachvollziehbar — bundesweit und ohne lange Wartezeiten.

Dipl.-Ing. (FH) & Dr. rer. nat. Freiberuflich seit 1998 Bundesweit
Dr. Andreas Laborius, Sachverständiger

Dr. Andreas Laborius

ö.b.u.v. Sachverständiger · Verdunstungskühlanlagen

42. BImSchV §14
VDI 2047 Blatt 2
Legionellen-Risikobewertung
KaVKA-Meldepflichten

Leistungen

Zwei klar getrennte Rollen

Die neutrale Sachverständigentätigkeit und die ingenieurtechnische Beratung sind bewusst getrennt — so bleibt die Unabhängigkeit des Gutachters in jedem Fall gewahrt.

ÖFFENTLICH BESTELLT & VEREIDIGT Hoheitliche, neutrale Sachverständigentätigkeit

Sachverständigenprüfung nach § 14 der 42. BImSchV

Verdunstungskühlanlagen · Kühltürme · Nassabscheider

Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider sind wiederkehrend durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu überprüfen. Ich stelle neutral fest, ob die Anlage nach VDI 2047 betrieben wird, bewerte das Legionellen-Gefährdungspotenzial und dokumentiere und klassifiziere festgestellte Mängel — neutral und nachvollziehbar. Das Abstellen der Mängel obliegt dem Betreiber.

Anlässe einer Prüfung

  • Wiederkehrende Überprüfung nach § 14 Abs. 1
  • Prüfung nach Instandsetzung / wesentlicher Änderung
  • Beweissicherung & Privatgutachten
  • Gerichtsgutachten (Vergütung nach JVEG)
BERATUNG & INGENIEURLEISTUNGEN fachkundig, nicht hoheitlich

Gefährdungs­beurteilung VKA

§ 3 der 42. BImSchV · VDI 2047

Erstellung und Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung für den Betreiber — als fachkundige Ingenieurleistung, unabhängig von der Sachverständigenprüfung.

Beratung Hygiene & Technik

Industrie · Lebensmittel · Pharmazie

Beratung in allen Belangen der technischen Hygiene — für Industrie, Produktion, Lebensmittel- und Pharmabetriebe, von der Bestandsaufnahme bis zum Maßnahmenkonzept.

Trinkwasserhygiene

VDI 6023 · TrinkwV

Hygiene-Erstinspektion und Gefährdungsanalyse der Trinkwasser-Installation, Legionellen-Prävention und Probennahme-Konzept — bis hin zur Sanierungsbegleitung.

Raumlufthygiene

VDI 6022

Hygieneinspektion raumlufttechnischer Anlagen (RLT), Bewertung und Befunddokumentation sowie Handlungsempfehlungen zur Instandhaltung.

Hinweis: Die öffentliche Bestellung und Vereidigung (§ 36 GewO, IHK Erfurt) besteht für die Überprüfung von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern (Sachgebiet 7525). Gefährdungsbeurteilungen sowie die Leistungen zu Trinkwasser- und Raumlufthygiene sind nicht von der öffentlichen Bestellung umfasst; sie werden als fachkundige Ingenieur- und Beratungsleistungen erbracht — getrennt von der hoheitlichen Sachverständigenprüfung, um die Neutralität zu wahren. Für ein und dieselbe Anlage erfolgt entweder die Sachverständigenprüfung oder die Beratung, nicht beides. Technik & Anlagenbau: ladotec.de · Schulungen: hygieneakademie.gmbh.

Dr. Andreas Laborius

Dr. Andreas Laborius

Dipl.-Ing. (FH) · Dr. rer. nat. Mikrobiologie

Öffentlich bestellter & vereidigter Sachverständiger (§ 36 GewO, IHK Erfurt) für die Überprüfung von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern (Sachgebiet 7525)
Bestellt seit 09.07.2020 · erneute Bestellung gültig bis 30.06.2030
Dr. rer. nat. Mikrobiologie (TU Dresden) · Dipl.-Ing. (FH) für Umwelt- und Hygienetechnik
Fachkraft für Arbeitssicherheit · freiberuflich seit 1998
Eintrag im IHK-Sachverständigenverzeichnis →

Über mich

Technik und Mikrobiologie aus einer Hand

Als Diplom-Ingenieur (FH) für Umwelt- und Hygienetechnik und promovierter Mikrobiologe (TU Dresden) verbinde ich das technische Verständnis der Anlage mit der mikrobiologischen Bewertung des Risikos. Diese beiden Perspektiven sind bei Verdunstungskühlanlagen entscheidend — und selten in einer Person vereint.

Seit 1998 bin ich freiberuflich als Ingenieur tätig, seit 2020 als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger — allein der Sachlichkeit verpflichtet: neutral, weisungsfrei und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Meine Gutachten sind nachvollziehbar aufgebaut und erfüllen die Anforderungen an Sachverständigengutachten — von der Ortsbegehung über die Betriebstagebuch-Analyse bis zur klaren Mängelklassifizierung. Bei gerichtlicher Beauftragung gilt die Vergütung nach JVEG.

2

Fachdisziplinen (Technik & Mikrobiologie)

2

Standorte (TH & SH)

2030

Bestellung gültig bis

Ablauf

In sechs Schritten zum Gutachten

Transparent von der ersten Anfrage bis zur Übergabe — typische Bearbeitung ohne lange Wartezeiten.

01

Anfrage

Sie schildern Anlage und Anliegen über das Formular oder telefonisch.

02

Angebot

Sie erhalten zeitnah eine klare Aufwands- und Kostenschätzung.

03

Beauftragung

Nach Freigabe wird der Vor-Ort-Termin abgestimmt.

04

Begehung

Ortsbegehung, Sichtprüfung, Dokumenten- und Betriebstagebuch-Analyse.

05

Bericht

Erstellung des Gutachtens inkl. Mängelklassifizierung und Gesamtbewertung.

06

Übergabe

Übergabe des Gutachtens mit Besprechung der Ergebnisse.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Wer muss eine Verdunstungskühlanlage prüfen lassen?+

Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern, die unter die 42. BImSchV fallen. Diese Anlagen sind wiederkehrend — regelmäßig alle fünf Jahre nach § 14 — durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen überprüfen zu lassen. Die Verordnung gilt für gewerblich und nicht gewerblich genutzte Anlagen gleichermaßen.

Was wird bei der Sachverständigenprüfung nach § 14 kontrolliert?+

Die Prüfung umfasst eine Sichtprüfung des Anlagenzustands (Verschmutzung, Biozideinsatz, bauliche Hygiene), eine Ordnungsprüfung der Dokumentation (insbesondere des Betriebstagebuchs) sowie die Einhaltungsprüfung der Betreiberpflichten nach den §§ 3 bis 13. Festgestellte Mängel werden klassifiziert und dokumentiert; das Abstellen der Mängel obliegt dem Betreiber. Zur Wahrung der Unabhängigkeit gibt der Sachverständige keine konkreten Maßnahmen vor.

Wer gilt als „Betreiber" der Anlage?+

Betreiber ist, wer die Anlage in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und in eigener Verantwortung führt — also den maßgeblichen Einfluss auf Beschaffenheit und Betrieb ausübt. Das kann der Eigentümer, ein Mieter oder ein beauftragtes Serviceunternehmen sein. Die Betreiberpflichten lassen sich vertraglich übertragen, die Verantwortung bleibt jedoch klar zuzuordnen.

Brauche ich zusätzlich eine Gefährdungsbeurteilung?+

Ja. Nach § 3 der 42. BImSchV ist für jede Anlage eine Gefährdungsbeurteilung unter Beteiligung einer hygienisch fachkundigen Person zu erstellen und fortzuschreiben (Risikoanalyse, Bewertung, Maßnahmenplan; Grundlage u. a. VDI 2047). Diese erbringe ich als fachkundige Ingenieurleistung — getrennt von der hoheitlichen Sachverständigenprüfung, damit die Neutralität gewahrt bleibt.

Worauf bezieht sich die öffentliche Bestellung?+

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung (§ 36 GewO, IHK Erfurt) besteht für die Überprüfung von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern (Sachgebiet 7525). Als bestellter Sachverständiger bin ich neutral, weisungsfrei und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Trinkwasser- und Raumlufthygiene erbringe ich als fachkundige Beratungsleistung — nicht von der öffentlichen Bestellung umfasst.

Wo finde ich öffentlich bestellte Sachverständige?+

Im bundesweiten Sachverständigenverzeichnis der IHKs unter svv.ihk.de — Sachgebiet „Verdunstungskühlanlagen" (Nr. 7525). Dort sind die Bestellung und der Bestellungstenor öffentlich nachprüfbar.

Was kostet ein Gutachten?+

Die Kosten richten sich nach Anlagengröße und Aufwand. Sie erhalten vorab eine transparente Schätzung. Bei gerichtlicher Beauftragung gilt die Vergütung nach JVEG.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?+

In der Regel kurzfristig — bewusst ohne die langen Wartezeiten, die in diesem Feld häufig sind. Den konkreten Zeitrahmen nenne ich mit dem Angebot.

Sind Sie bundesweit tätig?+

Ja. Mit Standorten in Eckernförde (Schleswig-Holstein) und Kirchworbis (Thüringen) bin ich bundesweit für Begehungen und Gutachten verfügbar.

Viele weitere Detailfragen zur 42. BImSchV beantworte ich gern im persönlichen Gespräch.

Kontakt

Gutachten anfragen

Schildern Sie kurz Ihre Anlage und Ihr Anliegen — ich melde mich in der Regel innerhalb von 24 Stunden mit den nächsten Schritten.

info@laborius.de +49 4351 4861776 · Mobil +49 160 96691876
Fax +49 4351 883957
Eckernförde: Carl-Loewe-Steg 15, 24340
Kirchworbis: Unterm Dorfe 30, 37339
bundesweit für Begehungen & Gutachten
Fachportal 42. BImSchV: www.42bimschv.org